Dienstleistungen

Folgende KFZ-Gutachtertätigkeiten biete ich Ihnen an:

Kostenlose telefonische Beratung bzw. Ersteinschätzung,
Beweissicherung am Unfallort,
KFZ Unfallgutachten,
Wertgutachten / Fahrzeugbewertungen,
Lackgutachten / Lackschichtdickenmessungen,
Technische Gutachten,
Gebrauchtfahrzeugcheck,
Reparaturbestätigung,
Rechnungsprüfung.


Beweissicherung:

Warum ist eine Sicherung der Beweise bereits am Unfallort so wichtig? 

Der Unfallgegner kann eventuelle Vorschäden aus einem anderen Verkehrsunfall nicht bei Ihrer KFZ Versicherung geltend machen,
Eine vor Ort Beweissicherung gibt oftmals Auskunft darüber, wie die beteiligten Fahrzeuge zueinander gestanden haben (Unfallanalyse),
Mit aller Wahrscheinlichkeit sind Lackspuren vom Fahrzeug des Unfallgegners an Ihrem Fahrzeug ersichtlich,
Eventuell vorhandene Bremsspuren oder ausgetretene Flüssigkeiten können die Unfallursache besser begründen bzw. beschreiben,
Die amtlichen Kennzeichen der involvierten Fahrzeuge können anhand von Lichtbildern kenntlich gemacht werden,
Aufgrund von Notizen aller Beteiligten kann der Unfallgegner im Nachhinein nicht irgendwelche Scheinzeugen bringen,
Bei Eintritt eines KFZ Haftpflichtschadenfalls hat ein Rechtsanwalt aufgrund einer vor Ort Beweissicherung bessere Argumentationsmöglichkeiten,
Falschaussagen vom Unfallgegner oder von Zeugen können besser überprüft werden.

KFZ Unfallgutachten:

Nach der Beauftragung erfolgt die Besichtigung / Begutachtung Ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges.

Dabei spielt es für mich grundsätzlich keine Rolle, wo Ihr verunfalltes Fahrzeug steht. Nach einer vorherigen Terminabsprache, komme ich dort hin, wie es Ihnen zeitlich am Besten passt. Egal ob bei Ihnen zuhause oder bei Ihrer Arbeitsstelle oder in der KFZ Werkstatt Ihres Vertrauens. Ich bin flexibel und arbeite sehr professionell, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

Wonach wird bei einem KFZ-Unfallgutachten unterschieden?

KFZ Unfallgutachten werden zunächst in drei Kategorien untergegliedert, nämlich in KFZ Haftpflichtschäden, KFZ Kaskoschäden und KFZ Kurzgutachten. Bei einem KFZ Haftpflichtschadenfall muss die eintrittspflichtige KFZ Versicherung vom Unfallgegner sämtliche Schadenersatzansprüche tragen. Wohingegen bei einem KFZ Kaskoschaden die eigene KFZ Versicherung für alle Kosten aufkommt. Ein KFZ Kurzgutachten ist eine Art Kostenvoranschlag, welches bei Bagatellschäden Anwendung findet.


Wertgutachten / Fahrzeugbewertung:

Bei einer Fahrzeugbewertung werden alle dem Wert beeinflussenden Faktoren bzw. Zustände eines KFZ's oder KRAD's in einem Wertgutachten zusammengetragen und fotodokumentiert. Ein Wertgutachten dient generell als Nachweis bei einem Fahrzeugdiebstahl, bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, für das Finanzamt oder wenn ein Firmenwagen privat übernommen wird.


Lackgutachten / Lackschichtdickenmessung:

Eine Lackschichtmessung beinhaltet eine komplette Messung aller am Fahrzeug befindlichen Karosserieteile, sowie einer Inaugenscheinnahme der montierten Anbauteile, wie die Stoßfänger usw. Auch hier werden alle Ergebnisse in einem Gutachten (Lackgutachten) zusammengetragen und fotodokumentiert. Die Vorteile bei einer solchen Messung sind zum einen zur Aufspürung von unfallbedingten Vorschäden oder versteckten Mängeln und zum anderen für die Wertsteigerung eines Fahrzeuges, sinnvoll. 


Technische Gutachten:

Technische Gutachten dienen in der Regel zur Aufklärung von Aggregatschäden, Diebstahlschäden, fehlerhaften Instandsetzungen oder Lackierungsmängeln. Demzufolge wird Schritt für Schritt untersucht, inwieweit und wodurch der resultierende Schaden bzw. Mangel entstanden ist. Hierfür sind meistens ingenieurstechnische Kenntnisse erforderlich.


Gebrauchtfahrzeugcheck:

In Anbetracht einer Gebrauchtfahrzeuganschaffung ist es immer ratsam einen KFZ Sachverständigen mit der Überprüfung des Gebrauchtfahrzeugs zu beauftragen. Hierbei können oftmals schwerwiegende Probleme rechtzeitig aufgespürt und abgeklärt werden. Das jeweilige Fahrzeug wird dabei möglichst genau auf versteckte technische und optische Mängel untersucht.


Reparaturbestätigung:

Wenn Sie ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht instandgesetzt haben, besteht die Möglichkeit die Reparatur durch einen KFZ Sachverständigen bestätigen zu lassen. Somit ist Ihr Fahrzeug bei einem erneuten Unfallschaden wieder gleichgestellt mit einem Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat. Bei einem Haftpflichtschadenfall trägt in aller Regel die KFZ Versicherung Ihres Unfallgegners die Kosten einer solchen Bestätigung. Eine einheitliche Rechtsprechung hierfür gibt es jedoch derzeit nicht.


Rechnungsprüfung:

Nach einer erfolgten Reparatur, durch eine KFZ Werkstatt, des zuvor beschädigten Fahrzeuges, erhalten Sie in aller Regel eine abschließende Rechnung als Nachweis. Des Öfteren kommt es jedoch vor, dass berechnete Positionen in der Rechnung aufgeführt werden, die aber nicht am Fahrzeug durchgeführt worden sind. Für einen Laien ist dieses jedoch oft nicht ersichtlich. Anhand einer Rechnungsprüfung durch einen KFZ Sachverständigen, kann somit nachgeprüft werden, in wie weit tatsächlich durchgeführte Arbeiten ausgeführt worden sind oder ob auch in der Rechnung die aufgeführten Ersatzteile bzw. Neuteile verbaut wurden.